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Unsere AGB's  

AGB:

 

Allgemeine Bedingungen Vertragsschluss

 

Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund

nachstehender Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht als anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sobald sie uns bekannt werden.

 

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst

dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche

Nebenabreden sind unwirksam.

 

Preise

Die vereinbarten Preise basieren auf den wirtschaftlichen Bedingungen bei

Abschluss des Liefervertrages. Verändern sich diese später unter

nachteiliger Auswirkung auf unsere Herstellungskosten, behalten wir uns

eine angemessene Preisanpassung für die noch nicht fertig gestellten Teile

der Bestellung vor. Ist der Abnehmer mit den neuen Preisen nicht

einverstanden, so ist er - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

- berechtigt, die noch nicht ausgelieferten Restmengen seiner Bestellung zu

stornieren.

Die Preise sind grundsätzlich Euro-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer  wird zusätzlich in der jeweiligen geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Die Preise gelten ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung.

 

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlbar

innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10

Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Sollten uns zwischen dem Angebot und der Lieferung Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so können wir Vorauszahlung verlangen. Zahlungen für Auslandslieferungen haben grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen.

Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den

jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum

berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz.

Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa

hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die

Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden,

die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern. Wir sind

dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung

auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns - gleich aus welchem

Rechtsgrund - gegenüber dem Abnehmer zustehen, gegen sämtliche

Forderungen des Abnehmers gegen uns aufzurechnen. Sind die Forderungen

verschieden fällig, werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der

Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig, und mit Wertstellung abgerechnet.

Unsere Abnehmer können mit eigenen Forderungen gegen uns nur

aufrechnen, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig

festgestellt sind

 

Abtretungsverbot

Unsere Abnehmer können gegen uns gerichtete Forderungen nur mit unserer

Zustimmung abtreten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher

Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung zu dem Abnehmer und bis zur

Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.

Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die

Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt

nicht.

Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen

Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung

ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Abnehmers aus der

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns

abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Diese Forderungen dienen

in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer

ist zur Einziehung dieser Forderungen solange berechtigt, als er seinen

Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist der

Abnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die

Abtretung anzuzeigen.

Hat der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrent vereinbart, so tritt der

Abnehmer den sich zu seinen Gunsten ergebenden Endsaldo an uns ab. Wir

nehmen diese Abtretung hiermit an.

Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns

vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die

Vorbehaltsware verarbeitet oder mit andern Sachen verbunden, so erlischt

unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen

Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den

anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung

oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben

vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der

Vorbehaltsware.

 

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in

die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich

unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu

unterrichten.

 

Schutzrechte

Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Abnehmers zu liefern

haben, übernimmt der Abnehmer die volle Gewähr dafür, dass durch die

Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder

direkt noch indirekt verletzt werden. Unsere Entwürfe in Form von

Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original

noch in Ablichtung zugänglich gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns

das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch

hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser

Urheberrecht.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers sowie Gerichtsstand für beide

Vertragsteile ist unser Sitz Castrop-Rauxel. Wir sind auch berechtigt, unseren Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen und ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes bei dem Amtsgericht/ Landgericht Klage zu erheben.

 

Ausführung der Lieferungen

Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.

Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab

Werk Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

Falls wir in Verzug geraten, kann unser Abnehmer nach Ablauf einer uns

gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum

Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der

Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die

Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie

insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände

gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,

wie z.B. Streik, Aussperrungen oder Betriebsstörungen jeder Art, sowie

Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände

bei uns, bei unserem Vormateriallieferanten oder einem anderen

Unterlieferanten eintreten.

 

Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften,

so kann unser Abnehmer Nacherfüllung verlangen, die nach unserer Wahl in

Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. Die

Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln

innerhalb von 2 Wochen nach Entgegennahme der Ware, bei versteckten

Mängeln unmittelbar nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt ab dem Tag an dem
die Ware zugestellt wurde.

 

Haftung

Unbeschadet der Ansprüche unseres Kunden im Rahmen der Gewährleistung

haften wir für Pflichtverletzungen nur, soweit unsere gesetzlichen Vertreter

oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt

haben. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung ausgeschlossen,

soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse geltend nicht bei der Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit.

Außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unsere Haftung

begrenzt auf das negative Interesse beim Schadenersatz statt der Leistung

sowie dem Verzögerungsschaden, auf die Höhe des Kaufpreises beim

Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. Ist

der Anspruch unseres Abnehmers auf Leistung ausgeschlossen, weil diese für

uns oder für jedermann unmöglich ist, so kann unser Abnehmer Schadenersatz

nicht verlangen.

 

Versand

Den Transportweg und das Transportmittel wählen wir - sofern nicht etwas

anderes vereinbart ist - nach billigem Ermessen.

Der Versand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des

Abnehmers. Eine Transportversicherung schließen wir nicht ab.

Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb

einer Woche bei uns abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die

Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Rechnung unseres Abnehmers

auszulagern.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens

jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf unseren Abnehmer über.

 

Anwendbares Recht; Rechtsverfolgungskosten

Auf die Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich deutsches Recht

Anwendung. Hat unser Abnehmer im Ausland seinen Sitz und fallen für uns im

Ausland Rechtsverfolgungskosten an, so hat unser Abnehmer uns alle Kosten

der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als außergerichtliche, zu erstatten.

 

Salvatorische Klausel

Die eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vorschriften dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt ohne Einfluss auf die Wirksamkeit

der übrigen Vorschriften.

 

Relevante Keywords Webseite:

 

Abdeckleiste, Abdeckleisten, Ballfang, Befestigung, Befestigungsmaterial, Doppelstab, Doppelstabgitter, Doppelstabgitterzaun, Drahtzaun, Drehflügeltor, Drehflügeltore, Flügeltor, Flügeltore, Feuerverzinkung, Garten, Gartentor, Gartenzäune, Gefängnismatte, Gittermatte, Gittermatten, Gittermattenzaun, Gittertür, Gittertüren, Gitterzaun, Gitterzäune, Industrietor, Industrietore, Industriezaun, Industriezäune,  Maschinenschutzgitter, Maschendraht, Maschendrahtzaun, Metallzaun, Metallzäune, Pforte, Pforten, Pfosten, Pfostenkugel, Pfostenkappe, Pfostentechnik, Pfostenschuh, Pulverbeschichtung, Rankgitter, Rechteckrohr, Rundpfosten, Schmuckmatte, Schmuckmatten, Schiebetor, Schiebetore, Sonderpfosten, Sichtschutz, Stacheldraht, Stabgitter, Stabgitterzaun, Stabgitterzäune, Stahlgitter, Stahlgitterzaun, Stahlgitterzäune, Stahlmatte, Stahlmatten, Stahlmattenzaun, Stahlmattenzäune, Stahlzaun, Stahlzäune, VA Schrauben, Verzinkung, Windschutz, Tor, Tore, Zaun, Zäune, Zaunanlage, Zaunanlagen, Zaunbefestigung, Zaunblende, Zaunkappe, Zaunpfosten, Zaunmatte, Zaunmatten, Zierzaun, Zubehör, RAL 6005, RAL 7016, RAL 7030, RAL 9010,Bentatec, Guck Nich, Laufrad, Bio Ethanol, Ethanol, Gelkamin, Kamin, Laufrad, Hundekissen, Drybed



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