Allgemeine Bedingungen Vertragsschluss
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund
nachstehender Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht als anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sobald sie uns bekannt werden.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst
dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
Preise
Die vereinbarten Preise basieren auf den wirtschaftlichen Bedingungen bei
Abschluss des Liefervertrages. Verändern sich diese später unter
nachteiliger Auswirkung auf unsere Herstellungskosten, behalten wir uns
eine angemessene Preisanpassung für die noch nicht fertig gestellten Teile
der Bestellung vor. Ist der Abnehmer mit den neuen Preisen nicht
einverstanden, so ist er - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
- berechtigt, die noch nicht ausgelieferten Restmengen seiner Bestellung zu
stornieren.
Die Preise sind grundsätzlich Euro-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweiligen geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Die Preise gelten ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlbar
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Sollten uns zwischen dem Angebot und der Lieferung Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so können wir Vorauszahlung verlangen. Zahlungen für Auslandslieferungen haben grundsätzlich durch unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu erfolgen.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den
jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum
berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden,
die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern. Wir sind
dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns - gleich aus welchem
Rechtsgrund - gegenüber dem Abnehmer zustehen, gegen sämtliche
Forderungen des Abnehmers gegen uns aufzurechnen. Sind die Forderungen
verschieden fällig, werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der
Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig, und mit Wertstellung abgerechnet.
Unsere Abnehmer können mit eigenen Forderungen gegen uns nur
aufrechnen, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind
Abtretungsverbot
Unsere Abnehmer können gegen uns gerichtete Forderungen nur mit unserer
Zustimmung abtreten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung zu dem Abnehmer und bis zur
Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt
nicht.
Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns
abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Diese Forderungen dienen
in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer
ist zur Einziehung dieser Forderungen solange berechtigt, als er seinen
Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist der
Abnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die
Abtretung anzuzeigen.
Hat der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrent vereinbart, so tritt der
Abnehmer den sich zu seinen Gunsten ergebenden Endsaldo an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung hiermit an.
Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns
vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die
Vorbehaltsware verarbeitet oder mit andern Sachen verbunden, so erlischt
unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen
Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den
anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung
oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben
vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten.
Schutzrechte
Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Abnehmers zu liefern
haben, übernimmt der Abnehmer die volle Gewähr dafür, dass durch die
Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder
direkt noch indirekt verletzt werden. Unsere Entwürfe in Form von
Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original
noch in Ablichtung zugänglich gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns
das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch
hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser
Urheberrecht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers sowie Gerichtsstand für beide
Vertragsteile ist unser Sitz Castrop-Rauxel. Wir sind auch berechtigt, unseren Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen und ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes bei dem Amtsgericht/ Landgericht Klage zu erheben.
Ausführung der Lieferungen
Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab
Werk Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Falls wir in Verzug geraten, kann unser Abnehmer nach Ablauf einer uns
gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum
Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die
Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie
insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände
gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
wie z.B. Streik, Aussperrungen oder Betriebsstörungen jeder Art, sowie
Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände
bei uns, bei unserem Vormateriallieferanten oder einem anderen
Unterlieferanten eintreten.
Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften,
so kann unser Abnehmer Nacherfüllung verlangen, die nach unserer Wahl in
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. Die
Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln
innerhalb von 2 Wochen nach Entgegennahme der Ware, bei versteckten
Mängeln unmittelbar nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt ab dem Tag an dem
die Ware zugestellt wurde.
Haftung
Unbeschadet der Ansprüche unseres Kunden im Rahmen der Gewährleistung
haften wir für Pflichtverletzungen nur, soweit unsere gesetzlichen Vertreter
oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse geltend nicht bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
Außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unsere Haftung
begrenzt auf das negative Interesse beim Schadenersatz statt der Leistung
sowie dem Verzögerungsschaden, auf die Höhe des Kaufpreises beim
Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. Ist
der Anspruch unseres Abnehmers auf Leistung ausgeschlossen, weil diese für
uns oder für jedermann unmöglich ist, so kann unser Abnehmer Schadenersatz
nicht verlangen.
Versand
Den Transportweg und das Transportmittel wählen wir - sofern nicht etwas
anderes vereinbart ist - nach billigem Ermessen.
Der Versand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des
Abnehmers. Eine Transportversicherung schließen wir nicht ab.
Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb
einer Woche bei uns abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die
Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Rechnung unseres Abnehmers
auszulagern.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf unseren Abnehmer über.
Anwendbares Recht; Rechtsverfolgungskosten
Auf die Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Hat unser Abnehmer im Ausland seinen Sitz und fallen für uns im
Ausland Rechtsverfolgungskosten an, so hat unser Abnehmer uns alle Kosten
der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als außergerichtliche, zu erstatten.
Salvatorische Klausel
Die eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vorschriften dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt ohne Einfluss auf die Wirksamkeit
der übrigen Vorschriften.
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